Die Ausfertigung der Guter
Bei der Beforderung der Guter und der Waren aus einem Land in ein anderes Land, erfullt man Zollformalitaten. Dank der Gefalligkeiten von “SWTrans” bei der Zollabfertigung der Gueter kann der Frachteigentumer (der Kunde, der Handler oder der Beforderer) die Laufzeit der Zollabfertigungsprozeduren bedeutend kurzen.
Das Unternehmen “SWTrans” bietet Dienstleistungen bei der Zollabfertigung, sowohl Import, als auch Export der Waren nach Polen, Litauen, Deutschland, Italien, Frankreich und auch an zollamtlichen Terminals in Moskau, Sankt Petersburg, Kaliningrad, Pskow an.
Das Unternehmen “SWTrans” realisierte mehrmals den Transit der grossen Warenpartien und der Warenpartien mit gro?er Aufzahlung der Benennugen. Dank der einregulieren Kontakte im Bereich der Zollabfertigung kann “SWTrans” in die Mindestdauer ein absolutes Dienstleistungsspektrum schaffen, solche wie die Verkundung, die Zollbereinigung, die Aufbewahrung der Ladung auf Lager der Zwischenspeicherung.
Bei der Diensterweisung in der Zollabfertigung garantiert “SWTrans” die Beachtung allen noetigen zollamtlichen und juristischen Anforderungen, korrekte Ausfertigung der Dokumentation.
“SWTrans” bietet Dienstleistungen der erfahrenen Zollbeteiligte und Zollagenten an. Und diese Spezialisten ubernehmen die Ausfullung der Deklaration und das Sportel der Belegausfertigung.
“SWTrans” haelt sich an vorher ausbedungene mit dem Kunde Transportdauer (der Entzollung) der automobilen Gueter und der Containerladungen streng.
“SWTrans” leistet folgende Dienste:
- Zollabfertigung (Entzollung) der automobilen Einfuhrguter und Containerladungen;
- Zollabfertigung der automobilen Exportguter und Containerladungen;
- Zollabfertigung der individuellen Auszugen der Folgenden mit dem Autotransport;
- Zollabfertigung der Sammelguter;
- Ablieferung der Gueter mit System “door to door”;
- Zertifizierung der Waren;
- Guterversicherung;
- Mithilfe bei der Registrierung der Teilnehmer der Aussenwirtschaftstatigkeit in der Zollbehorde;
- Aufstellung der Ausfuhrdeklaration (EX1);
- Ausfertigung der durchgehenden Garantie (T-1, T-2);
- Ausstattung CARNET TIR und CMR-Ablieferungsbedingungen.